Unsere Behandlungselemente bauen aufeinander auf.
Am Beginn steht das gemeinsame Gespräch mit der Fachärztin, in dem die Kinder/ Jugendlichen und ihre Eltern uns eingehend die Problematik schildern. Im Anschluss daran planen wir in Absprache mit Ihnen die notwendigen Schritte.
Nach dem Erstgespräch erfolgt - wenn notwendig - die Diagnostik. Mit den gewonnenen Erkenntnissen führen wir gemeinsam mit dem Sorgeberechtigten das Befundgespräch durch und planen die weiteren Behandlungsschritte. Hierbei legen wir Wert darauf, dem Patienten und seinen Familienmitgliedern ein möglichst umfassendes Verständnis für das Krankheitsbild zu ermöglichen.
Bei schulischen Problemen oder Verhaltensauffälligkeiten in der Schule erhalten Sie eine pädagogische oder psychologische Beratung.
Weiterhin können Sie bei uns über Möglichkeiten und Grenzen der Jugendhilfe informiert werden.
Darüber hinaus haben Sie die Option, bei uns eine Beratung zu einzelnen forensischen Aspekten zu erhalten, z.B. nach körperlichen und/oder sexuellen Übergriffen oder bei familienrechtlichen Fragestellungen - diese Beratung ist jedoch keine Rechtsberatung.