Nur wenn psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit ihrem familären, sozialen und pädagogischem Umfeld betrachtet werden, können sie umfassend verstanden und behandelt werden.
Wir arbeiten auf Basis der „Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (SPV)“, welche dem kinderpsychiatrisch tätigen Arzt ermöglicht, in einem Praxisteam mit Psychologen und in einem Netzwerk mit
Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten die Patienten umfassend und regelmäßig zu betreuen.
Die Vereinbarung regelt, dass Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie qualifizierte Mitarbeiter (wie Psychologen, Sozialpädagogen oder Heilpädagogen) beschäftigen, die in Zusammenarbeit mit
dem Arzt zum einen Diagnostik (u.a. psychologische Testverfahren), zum anderen Therapieangebote durchführen. Außerdem arbeiten der Facharzt und seine Mitarbeiter mit Schulen, Kindergärten,
Erziehungsberatungsstellen und Jugendämtern usw. zusammen. Der Vorteil der Sozialpsychiatrie ist es, sehr flexibel für den Einzelfall Behandlungen anzubieten und den Patienten und ihren Eltern
Hilfestellung im Alltag zu leisten.
Die Krankenkassen fordern, dass Therapie und Hilfestellung in dieser Form ausschließlich in einer Praxis erfolgen muss.