Ärztliche Schweigepflicht:
Alle Informationen, die Sie uns geben, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Sollen wir Befunde ihres Kindes an andere Institutionen weitergeben, müssen Sie uns vorher schriftlich von der Schweigepflicht entbinden. Diese Entbindung kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden.
Sorgerecht:
Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht benötigen wir das schriftliche Einverständnis beider Elternteile für die Behandlung in unserer Praxis. Ein entsprechendes Formular halten wir für Sie bereit.